Rechtsprofessoren zum UN-Migrationspakt: Bundesregierung betreibt „Irreführung“
Gerade
hat der Bundestag einen Antrag verabschiedet, der festschreiben soll, dass der
Pakt nicht in deutsches Recht eingreifen kann (BILD berichtete). Doch die
Kritik reißt trotzdem nicht ab.
Der Bundestagsbeschluss könnte nach Ansicht des Göttinger
Völkerrechtlers Frank Schorkopf (48) durch das im Pakt festgeschriebene Prinzip
der „gemeinsamen Verantwortung“ ausgehebelt werden, sagte er dem „Spiegel“. „Verschiedene
Akteure können daraus Pflichten entwickeln, die sehr weitreichend sind: Einwanderungskontingente auszuweiten, Herkunfts- und
Transitländer finanziell zu unterstützen oder illegalen
Immigranten einen legalen Status zuzuweisen “, so Schorkopf.
Die Bundesregierung betreibe da eine „suggestive
Irreführung“, sagte auch der Hamburger Staatsrechtler Reinhard Merkel im
DLF. Der Pakt werde „eine gewisse Sogwirkung auslösen“
und die „Migration aus den armen Staaten in die
wohlhabenden Staaten deutlich verstärken“, „aus
Afrika vor allem. (…) Wir werden neue Migrationswellen kriegen.“
Die
Erwartung, der Pakt senke den Migrationsdruck, sei „blauäugig“,
sagte Merkel: „Die Vereinbarung wird ganz sicher völkerrechtliche Wirkungen
haben.“ „Vereinbart werden Ziele. Wie diese Ziele umgesetzt werden, bleibt
Sache der Staaten. Dass sie umzusetzen sind, wird vereinbart – und zwar
wirklich rechtlich verbindlich.“